Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist bemüht, die Website des INVITE-ToolCheck im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain invite-toolcheck.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren.

Folgende Bereiche sind z.B. nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei

Eine Website gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Website gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

  • Ältere PDF-Dateien sind nicht alle in einer barrierefreien Version verfügbar
  • Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden
  • Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung
  • Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtline (EU) 2016/2102)

Diese Erklärung wurde am 01.12.2022 erstellt. Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit.

Informationen in deutscher Gebärdensprache (DGS) wurden am 01.12.2022 aktualisiert auf Gebärdensprache veröffentlicht.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesinstitut für Berufsbildung,
Abteilung 4.2,
Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform berufliche Weiterbildung),

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bigg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach $ 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Maurerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

 

Video - Erklärung zur Barrierefreiheit

Länge 9:19 Min.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist bemüht, die Website des INVITE-ToolCheck barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain invite-toolcheck.de und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren. Grundlage ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes.  
Folgende Bereiche sind z.B. nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei 
Eine Website gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Website gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
- Ältere PDF-Dateien sind nicht alle in einer barrierefreien Version verfügbar
- Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden
Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung
Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechende Abwägungen   stattfinden. Rechtsgrundlage ist Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtline (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung wurde am 01.12.2022 erstellt. Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.
Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten Schritt für Schritt an der Verbesserung der Zugänglichkeit.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) wurden am 01.12.2022 aktualisiert und in  Gebärdensprache veröffentlicht.

Feedback und Kontaktangaben 
Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder Informationen über Inhalte einholen möchten, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen. Dieses finden Sie im Fußbereich unserer Seite unter dem Punkt „Kontakt“. 

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Abteilung 4.2
Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform berufliche Weiterbildung)
Internetredaktion 

Durchsetzungsverfahren 
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bigg.de  einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach $ 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Maurerstraße 53 
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de, 
www.schlichtungsstelle-bgg.de 

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